Zurück

Kontaminierte Bereiche – TRGS 524 / DGUV Regel 101-004 (BGR 128)

Für Arbeiten in kontaminierten Bereich (Altlasten) oder die Sanierung bzw. den Rückbau von Gebäuden ist der Bauherr verpflichtet umfangreiche Vorarbeiten zu erbringen. Dies ergibt sich aus den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS 524) „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ und die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV Regel 101-004 (früher BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“. Im Wesentlichen sind dies die Darstellung der Gefahrstoffsituation und die Formulierung der Schutzmaßnahmen.

Die notwendigen vorbereitenden Arbeiten, wie

  • Gefahrstofferkundung und –darstellung,
  • Sicherheitsrelevante Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Nachbarschaftsschutzes
  • Erstellung des Arbeits- und Sicherheitsplans (A&S-Plan)

müssen durch sach- bzw. fachkundige Personen erbracht werden. Hier helfen wir Ihnen schnell und sicher.

Auch der Auftragnehmer hat eine fachkundige Begleitung und Aufsicht von Arbeiten im kontaminierten Bereich sicherzustellen. Bei fehlender Erfahrung oder Qualifikation (Sach- bzw. Fachkunde) betreuen wir Sie kompetent.

Wir sind zusätzlich als Dozenten an berufsgenossenschaftlichen Akademien und anderen Bildungseinrichtungen tätig und haben für diese die entsprechenden Sachkundelehrgänge konzipiert und führen sie dort seit vielen Jahren erfolgreich durch.