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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie nach der BetrSichV als Verordnung des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, für sämtliche Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte usw.) entsprechende Gefährdungsbeurteilungen, Prüfungen und Dokumentationen vorzunehmen.

Bei der Erstellung, Bearbeitung und Unterstützung von:

  •    Gefährdungsbeurteilungen
  •    Betriebsanweisung
  •    Unterweisungen

sind wir behilflich. Auch bei der Überprüfung des Betriebs auf die Notwendigkeiten, die sich aus der BetrSichV heraus ergeben, helfen wir dem Unternehmer das Risiko aus seiner Verantwortlichkeit heraus zu minimieren.