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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Für Unternehmer, deren Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, sieht die Gefahrstoffverordnung u. a. folgendes vor:
- Gefährdungsbeurteilung, eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst dann aufgenommen werden, wenn eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person vorliegt,
- Explosionsschutzdokument
- Betriebsanweisung, Erstellung einer Betriebsanweisung,
- Unterweisung der Beschäftigten über die Gefahrstoffe und die damit verbundenen Gefahren, sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen,
- Führung eines Gefahrstoffkatasters für den Betrieb,
- Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
- Messung von Gefahrstoffen durch fachkundige Personen,
- Einhaltung von Beschäftigungsbeschränkungen.
Die EU-Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung, Globale Harmonisierte System“ (GHS) sind in Kraft und gelten inzwischen uneingeschränkt.
Neu Symbole nach GHS:
Bei allen oben beschriebenen Tätigkeiten und Dokumentationspflichten stehen wir Ihnen zur Seite und erledigen für Sie die notwendigen Arbeiten.