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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Für Unternehmer, deren Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, sieht die Gefahrstoffverordnung u. a. folgendes vor:

  • Gefährdungsbeurteilung, eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst dann aufgenommen werden, wenn eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person vorliegt,
  • Explosionsschutzdokument
  • Betriebsanweisung, Erstellung einer Betriebsanweisung,
  • Unterweisung der Beschäftigten über die Gefahrstoffe und die damit verbundenen Gefahren, sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen,
  • Führung eines Gefahrstoffkatasters für den Betrieb,
  • Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
  • Messung von Gefahrstoffen durch fachkundige Personen,
  • Einhaltung von Beschäftigungsbeschränkungen.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung, Globale Harmonisierte System“ (GHS) sind in Kraft und gelten inzwischen uneingeschränkt.

Neu Symbole nach GHS:

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Bei allen oben beschriebenen Tätigkeiten und Dokumentationspflichten stehen wir Ihnen zur Seite und erledigen für Sie die notwendigen Arbeiten.