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Baustellenverordnung (BaustellV)

Durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) haben Bauherren die oberste Verantwortung für das Bauvorhaben, vor allem für die Koordinierung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Zu diesem Zweck sind sie bei einem Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Auftragnehmer beteiligt sind, verpflichtet, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen.

In der Planungsphase erstellen wir die notwendigen Dokumente:

  • Vorankündigung der Maßnahme beim staatlichen Arbeitsschutz
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude

Hierbei hat es sich bewährt, bereits im Zuge der Planungsphase mit den Planern und Architekten Gespräche zu führen. Hierdurch kann erreicht werden, dass sowohl während der Bauausführung wie auch beim späteren Gebrauch des Gebäudes sicher gearbeitet werden kann. Siehe hierzu auch Vortrag beim Bundeskoordinatorentag 2016 in Berlin: Vortrag.

In der Ausführungsphase unterstützen wir den Bauherrn oder die ausführende Firma:

  • bei der Umsetzung der sicherheitsrelevanten Vorschriften
  • bei der Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • bei der Koordination der Arbeiten

Wichtig ist hierbei die korrekte Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die ordnungsgemäße Erstellung von Sicherheitseinrichtungen wie sie in den einschlägigen Vorschriften gefordert sind.